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Deutsche Abteilung Menschenrechte und Kulturen des
europäischen  UNESCO-Lehrstuhl für Philosophie/Paris an der Universität Bremen (2003-2011)


   





UNESCO-Lehre

Öffentliche Lehrveranstaltungen der Deutschen Abteilung des europäischen UNESCO-Lehrstuhls für Philosophie (Paris)

SS 2005

Prof. Dr. H.J. Sandkühler
Wissenskulturen, Transkulturalität und Recht

Prof. Dr. L. Lambrecht
Neue Welt, Europa und Geschichte als Repräsentation

WS 2005-06

Prof. Dr. Hans Jörg Sandkühler
Mi 17:00 - 19:00,SFG 2040


Prof. Dr. Mohamed Turki
Die Rationalitätsdebatte in der arabisch-islamischen Philosophie der Gegenwart
Mi 10:00 - 12:00, SFG 2020

SS 2006

Prof. Dr. Hans Jörg Sandkühler
Demokratie, Rechtsstaat und Sozialstaat unter den Bedingungen der Globalisierung
Mi 17:00 - 19:00, SFG 2030

Prof. Dr. Hong-Bin Lim (Seoul)
Menschenrechte in Ostasien
Mo 15:00 - 17:00, SFG 2060


WS 2006-07

Prof Dr. Hans Jörg Sandkühler

Geschichte und Theorie des modernen Staates: Vom Nationalstaat zur transnationalen Rechtsordnung und zu Vereinten Nationen
 Mi 17:00 - 19:00, Grund- und Hauptstudium

Der Staat der europäischen Neuzeit entsteht im 15. und 16. Jahrhundert in zentralistischen oder dezentralisierten Ordnungsstrukturen (Frankreich vs. Deutschland, Italien) als Territorial- und Nationalstaat mit Souveränen, die als absolutistische Herrscher ›von den Gesetzen entbunden‹ sind. Der bald beginnende Kampf der bürgerlichen Gesellschaft um den Rechtsstaat geht einher mit dem Kampf um Grund- und Menschenrechte: Die zunächst als Abwehrrechte gegen den Staat begründeten Ansprüche gegen staatliche Bevormundung bzw. Unterdrückung entwickeln sich mit den unterschiedlichen Vertragstheorien zunehmend zur Konzeption ›Freiheit gesichert durch Recht, Recht gesichert durch den Staat‹ und damit zu einer problematischen Struktur. Seit dem beginnenden 19. Jahrhundert setzen der Liberalismus auf Entstaatlichung und der Sozialismus/Kommunismus auf das ›Absterben des Staates‹. Zugleich entwickeln sich im internationalen Staatensystem und Recht neue Formen transnationaler Konfliktbewältigung, im 20. Jahrhundert zunächst u.a. als Völkerbund und dann nach den Unrechtserfahrungen des Zweiten Weltkrieges und des Holocaust als Vereinte Nationen und deren Unterorganisationen wie die UNESCO. In diesem Prozeß entstehen transnationale Bündnissysteme wie NATO, Europäische Gemeinschaft, ASEAN u.a. Die Vorlesung ist (philosophisch begründeten) Staatskonzeptionen und der Frage nach Rechts- und Sozialstaatsfunktionen unter den Bedingungen nationalstaatlicher Souveränitätsabtretung gewidmet.

SS  2007

Prof. Dr. Hans Jörg Sandkühler

Mi 17:00 - 19:00, Grund- und Hauptstudium

Bei der Gründung und Entwicklung des kollektiven Rechts- und Sicherheitssystems der Vereinten Nationen und deren Unterorganisationen haben bis in die Gegenwart philosophische, ethisch-politische, ideologische und juristische Kontroversen eine wichtige Rolle gespielt – von der antifaschistischen Koalition im und nach dem Zweiten Weltkrieg über die Systemauseinandersetzung im Kalten Krieg bis hin zur heutigen Probematik der Inanspruchsnahme kulturell begründeter Eigenrechte bei der Implementierung des internationalen Rechts. In der Vorlesung sollen u.a. am Beispiel der zentralen Rolle der Philosophie in der UNESCO Zusammenhänge zwischen Ethik, Politik und Recht analysiert werden.

WS 2007-08

Rechtsphilosophie - Menschenwürde und Menschenrechte

Mit dem Problem der Begründung normativer Aussagen über die Menschenwürde und die Menschenrechte sind philosophie-, politik- und rechtsgeschichtlich konkurrierende Positionen verbunden. Grundlegend für das Verständnis von Menschenwürde und Menschenrechten sind Begriffe des Menschen, des Rechts und des Staates. Das, was den Menschen als moralische Rechte «zukommen soll», wird in der Form von Rechtsnormen positiviert; es soll durchgesetzt und geschützt werden. Das Recht der Menschenrechte ist geschichtlich gewordenes und werdendes Recht. Der normative Satz, daß die Menschenwürde zu respektieren und zu schützen ist, geht von ihrer Verletzbarkeit aus. «Würde» ist ein in religiöser Rede, als ethische Leitkategorie, als Rechtsbegriff und als Mittel im politischen Meinungskampf umstrittenes Thema, zu dem es historisch und aktuell epistemischen und praktischen Dissens gibt. Zugleich ist der Satz über die ,Unantastbarkeit der Menschenwürde’ ist ein bindender Rechtssatz. ,Menschenwürde’ ist die Basisnorm für die Grundrechte. In der Vorlesung wird die Entwicklung des Menschenwürde-Prinzips und der Begründung der Menschenrechte systematisch im Kontext von Philosophie, Politik und Recht behandelt.

WS 2008-09

Einführung in die Kulturphilosophie des Wissens: 

Wissenskulturen – Überzeugungen – Wissensrechtfertigung

Was meinen wir, wenn wir sagen, wir hätten etwas erkannt und wüssten es? Wissen ist ein Ergebnis von Erkennen. Von Gewissheit sprechen wir, wenn wir von der Wahrheit des Erkannten überzeugt sind. Wie aber sprechen wir sinnvoll von Wahrheit? Die heute gängige Standarddefinition von ‹Wissen› lautet: Wissen ist gerechtfertigte wahre Überzeugung (justified true belief). Statt von ‹Definition› ist aber eher von ‹Problem› und ‹Forschungsprogramm› zu sprechen. Die Kulturphilosophie des Wissens geht davon aus, dass Repräsentationen keine Kopien einer ‹gegebenen Realität› sind, sondern mit mit epistemisch-wissenskulturellen und praktischen Voraussetzungen, epistemischen und praktischen Bedürfnissen/Interessen sowie mit Einstellungen des Meinens, Glaubens und Überzeugtseins geladene Artefakte.

Wahrnehmungen und Erfahrungen, Beobachtungen und Experimente, Überzeugungen und Wissen sind verwoben mit einem komplexen Netzwerk, das mit dem Begriff ‹Wissenskultur(en)› bezeichnet werden kann. Will man wissen, was ‹Wissen als gerechtfertigte wahre Überzeugung› bedeuten kann, muss man die in der traditionellen Erkenntnistheorie vernachlässigten wissenskulturellen Kontexte berücksichtigen, denn in verschiedenen Kulturen führen unterschiedliche Überzeugungen zu verschiedenen Wahrheiten. Wissenskulturen sind ihrerseits vernetzt mit Denk-, Einstellungs- und Verhaltensmustern, mit Gewohnheiten, Überzeugungen, mit Wertpräferenzen und Normen, die in übergreifenden Dimensionen von Kultur entstehen und sich mit Kulturen verändern.

WS 2009-10

Rechtsstaat, Demokratie, Grundrechte 

und die Universalisierbarkeit von Menschenrechten

Die Menschenrechte, in deren Entwicklung und Systematik in dieser UNESCO-Vorlesung eingeführt werden soll, sind – im Unterschied zu bestimmten als Grundrechte an die Staatsbürgerschaft gebundenen Bürgerrechten – «Rechte, welche einem jeden Menschen ungeachtet aller seiner sonstigen Eigenschaften allein kraft seines Menschseins zukommen (sollen).» Bereits mit dieser allgemeinsten Begriffsbestimmung verbinden sich Probleme, die sich daraus ergeben, dass das, was ‹zukommt›, zugleich ‹gesollt› wird: Es handelt sich nicht um eine deskriptive Sachverhalts-Definition, sondern um eine normative Aussage. Mit dem Problem der ethischen und/oder juridischen normativen Begründung der M. sind alle Erklärungen des Menschenrechtsbegriffs konfrontiert. Wie ihre Entstehung, Entwicklung und Begründung zeigen, ist das Verständnis der als ‹Menschenrechte› bezeichneten moralischen Rechtsansprüche und positiv-rechtlichen Normen in einem solchen Maße von Voraussetzungen abhängig, dass eine allgemein akzeptierte philosophische Definition weder existiert noch erwartet werden kann. Was Menschenrechte sein sollen, ist sowohl auf der Ebene moralischer Einstellungen, Überzeugungen und Werte als auch auf der Ebene ethischer und rechtsphilosophischer Begründung strittig. Was Menschenrechte sind, ist auf der Ebene des Rechts definierbar und vorbehaltlich möglicher Veränderungen im internationalen positiven Recht definiert. Einige der aktuellen Fragen sind: In welcher Beziehung stehen Rechtsstaat, Demokratie, Grundrechte und Menschenrechte zueinander? Wie können Menschenrechte verwirklicht werden, wo (i) Menschen aus unterschiedlichen Kulturen, mit verschiedenen Religionen, Lebenszielen und Rechtsverständnissen zusammenleben und (ii) individuelle und kollektive Vernünftigkeit nicht als die Regel unterstellt werden kann?

Es folgen keine weiteren Vorlesungen mehr.

 






Autor: Prof. Dr. Hans Jörg Sandkühler   letzte Bearbeitung: 14. 5. 2009











Hans Jörg Sandkühler  / letztmalige Bearbeitung: 10. 2.2009


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